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ArbG Koblenz, 18.02.2005 - 2 Ca 2389/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.02.2005 - 2 Ca 2389/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2006 - 11 Sa 476/05
- BAG, 10.03.2006 - 2 AZN 186/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2006 - 11 Sa 476/05
Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.02.2005 - Az.: 2 Ca 2389/04 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Beklagte wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.02.2005 - Az.: 2 Ca 2389/04 - abgeändert:.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.02.2005, Az.: 2 Ca 2389/04, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die arbeitgeberseits hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen vom 11.08.2004, zugegangen am 14.08.2004, nicht aufgelöst worden ist,.